Ein Verzicht auf die Festlegung des Gewässerraums muss nicht dauerhaft gültig sein. Eine Gewässerraumfestlegung kann zu einem späteren Zeitpunkt je nach Situation erforderlich werden. Wurde beispielsweise in einem Waldgebiet auf die Festlegung verzichtet und ist dann eine Aktivität vorgesehen, welche die Gewässerfunktionen tangieren könnte, muss nachträglich ein entsprechender Gewässerraum definiert werden. Auch muss der Gewässerraum festgelegt werden, wenn eine Ausdolung und Revitalisierung eines eingedolten Gewässers verwirklicht werden soll.