vgl. erwähntes Schreiben der Abteilung für Baubewilligungen und Abteilung für Raumentwicklung an sämtliche Gemeinden im Kanton Aargau vom 30. August 2017). … 5. Sagikanal (künstlich angelegtes Gewässer) … 5.3 Rechtliche Beurteilung … Die GSchV zählt abschliessend auf, in welchen Fällen die Kantone auf die Festlegung des Gewässerraums verzichten können. Sie können im kantonalen Recht keine weiteren Verzichtsgründe aufnehmen. Auf die Festlegung kann in folgenden Fällen verzichtet werden, sofern keine überwiegenden Interessen entgegenstehen: • Gewässer im Wald oder Sömmerungsgebiet • eingedolte Fliessgewässer • künstlich angelegte Gewässer