… Im Rahmen der Festlegung der kantonalen Gewässerraumkarte wurden die massgeblichen Interessenverbände bereits miteinbezogen. Wenn nun argumentiert wird, man habe die betroffenen Grundeigentümer (und Pächter und weitere Direktbetroffene) nicht in die Interessenabwägung miteinbezogen, so ist zum einen zu bemerken, dass bei der öffentlichen Auflage und Publikation im kantonalen Amtsblatt alle Grundlagen für die Fachkarte offengelegt wurden und die Privaten mitwirken konnten, zum anderen dass die Festlegung in Baubewilligungsverfahren von Bauten relevant werden, die den Gewässerraum gemäss Gewässerraumkarte tangieren oder in denselben zu stehen kommen, und sich der betroffene Bauherr