6 von 12 Somit sind nur noch wenige Konstellationen denkbar, in denen eine beeinträchtigende Baubewilligung erteilt wird: Dies würde für den Fall zutreffen, dass eine Gemeinde eine Nutzungsplanung beschliesst mit einem über die Fachkarte (oder die Gesetzgebung) hinausgehenden Gewässerraum, der zudem im Baubewilligungsverfahren aufgrund der konkreten Einzelfallprüfung weder von den Behörden noch den Beschwerdeführenden gefordert worden war. Oder neue Beschwerdelegitimierte verlangen im Rechtsmittelverfahren gegen die Nutzungsplanung, dass ein solcher Gewässerraum umgesetzt wird.