Es gibt sie auch bei anderen behördenverbindlichen "Karten" (vgl. Altlastenkataster, Gewässerschutzbereiche usw., beziehungsweise ihre Vorläufer wie Hinweis- oder Verdachtsflächenkarten). Auch in der Literatur wird die Auffassung vertreten, dass die Kantone den Gewässerraum in einer Gewässerraum-Karte festlegen können, die bei der Richt- und Nutzungsplanung berücksichtigt wird (vgl. Erläuternder Bericht des BAFU vom 20. April 2011, Seite 13; CHRISTOPH FRITZSCHE, in: PETER HETTICH/LUC JANSEN/ROLAND NORER [HRSG.], GSchG WBG – Kommentar zum Gewässerschutzgesetz und zum Wasserbaugesetz, Zürich/Basel/Genf 2016, Art.