5 von 12 Festlegung", um möglichen Missverständnissen vorzubeugen. Da die Festlegung im Baubewilligungsverfahren mittelbar auch bei der Bauherrschaft zur Anwendung gelangt, wovon auch das BAFU ausgeht, gilt die Festlegung indirekt auch für die Grundeigentümerschaft. Eine "rein" auf die Behörden beschränkte Verbindlichkeit könnte missverstanden werden. Die Festlegung gilt über das Baubewilligungsverfahren letztlich auch für die Grundeigentümerschaft. Die Bauherrschaft kann sich jedoch gegen den Inhalt dieser (vorläufigen) Festlegung im Rechtsmittelverfahren wehren;