Die Rechtsabteilung des BVU teilt die rechtliche Beurteilung des BAFU schon lange, wie sie bereits mehrfach, unter anderem mit Eingaben beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, erläutert hat (siehe RRB 2017-001273 vom 25. Oktober 2017). In redaktioneller Hinsicht bevorzugt sie lediglich, im einleitenden Fazit der Aktennotiz nicht von einer "rein behördenverbindlichen Festlegung" (partielle Hervorhebung auch im Original) zu sprechen, sondern nur von einer "behördenverbindlichen