3 von 12 Gewässerraums muss ein zweckmässiges Plangebiet gewählt werden. Der Perimeter für die Gewässerraumausscheidung soll so gewählt werden, dass über eine grössere Fläche eine sachgerechte Gesamtlösung erzielt werden kann. Dies ist auch planerisch und finanziell sinnvoll (vgl. HANS W. STUTZ, Uferstreifen und Gewässerraum – Umsetzung durch die Kantone, in: URP 2/2012, Seite 122). Das Festlegungsverfahren muss eine Einzelfallprüfung umfassen, wobei diese gewässerabschnittsweise o- der gebietsweise erfolgen darf.