Der Möhlinbach erfahre jedoch auf dem Gemeindegebiet keine wesentlichen Zuflüsse von Seitenbächen, die seine Breite und den Charakter wesentlich verändern würden. Daher könne man für den vorliegend betroffenen Abschnitt des Möhlinbachs in Zeiningen im Dorf davon ausgehen, dass die theoretische minimale Gewässerraumbreite ebenfalls mindestens 16–18 m betrage. Der Regierungsrat schliesst sich dieser Beurteilung der Fachperson an.