Zu den Abschnitten des Möhlinbachs ergibt sich laut Fachbericht Folgendes: Möhlinbach ausserhalb des Dorfs (Kulturlandplan) Die Fachstelle führt in ihrem Fachbericht aus, dass alte Pläne der früheren Korrektion des Möhlinbachs (aus den Jahren 1910/11) zeigen, dass der Möhlinbach ausserhalb des Dorfs vor dieser Korrektion eine Sohlenbreite von rund 3,5 m bis 4,5 m aufgewiesen hat. Dies führt gemäss Art. 41a Abs. 2 lit. b GSchV (für Fliessgewässer mit einer Gerinnesohle von 2–15 m natürlicher Breite; die 2,5-fache Breite der Gerinnesohle plus 7 m) zu einer Gewässerraumbreite von 16–18 m.