2 von 12 der Vergangenheit die Gewässer namentlich bei Durchlässen unter Brücken und vor Eindolungen oft aufgeweitet, um die Hochwassergefahr etwa durch Verklausungen und das Risiko der Beschädigung der Bauwerke zu reduzieren. In diesen Bereichen dürfte ein Faktor, der deutlich über 1,0 liegt, selten angemessen sein. Vielmehr müsste je nach Verbauung des Gewässers teilweise ein Faktor unter 1,0 angewendet werden, um zur natürlichen Breite zu gelangen. In Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "natürlichen Breite" ergibt sich aber ohnehin, dass eine deutliche Verbreiterung auf einem