allenfalls angepasst werden (Seite 14, Schritt 4), sofern gestützt auf Referenzstrecken oder alte Dokumente die natürliche Gewässerbreite von der Fachkarte abweicht. Die berechneten Werte stellen keine Minimalbreite dar, die in jedem Fall mindestens übernommen werden muss. Die Werte sind im Detail zu verifizieren. Diese Ausführungen sind nachvollziehbar und überzeugen. Die genannten Methoden (oder ein allfälliger Methodenmix) zur Bestimmung der natürlichen Sohlenbreite entsprechen heute der gemeinsamen Auffassung der zuständigen eidgenössischen und kantonalen Behörden sowie der interkantonalen Konferenzen und gelten somit als unter Fachleuten allgemein anerkannt.