dieser beträgt bei eingeschränkter Breitenvariabilität (Wasserspiegelbreite) 1,5, bei fehlender Breitenvariabilität 2,0. Gemäss den Ausführungen der Fachperson der Abteilung Landschaft und Gewässer des Departements Bau, Verkehr und Umwelt im Fachbericht vom 25. Juli 2018 sind in der kantonalen Fachkarte Gewässerraum, die vom Regierungsrat als behördenverbindliche Grundlage für die Umsetzung in der Nutzungsplanung verabschiedet worden ist, die Gewässerraumbreiten aufgrund des ökomorphologischen Zustands und des vorgenannten Korrekturfaktors berechnet worden.