Zu den natürlichen Funktionen gehören insbesondere der Transport von Wasser und Geschiebe, die Sicherstellung der Entwässerung, die Selbstreinigung des Wassers und die Erneuerung des Grundwassers, die Ausbildung einer naturnahen Strukturvielfalt in den aquatischen, amphibischen und terrestrischen Lebensräumen, die Entwicklung standorttypischer Lebensgemeinschaften, die dynamische Entwicklung des Gewässers und die Vernetzung der Lebensräume. Aufgabe von Kantonen beziehungsweise von Gemeinden, denen der Auftrag delegiert wurde, ist es, die Festlegung, Gestaltung und Bewirtschaftung des Gewässerraumes im Rahmen eines Planungsverfahrens sinnvoll und für die Grundeigentümer verbindlich