Dass der Gemeinderat bei der Sanierung der Leitung und bei der Erteilung von Einleitungsbewilligungen von "Bachwasser" und "Bachwasserleitung" sprach, macht das Gewässer nicht zu einem ursprünglich oberirdischen Gewässer und ist für die Beurteilung irrelevant. Ebenso lassen sich nicht aus der Offenlegung der Bachstrecke in der Grünzone des Gebiets "H-weier"/"K-moos" … die Schlüsse ziehen, dass der S-bach im ganzen Gebiet ursprünglich oberirdisch verlaufen sei. Die Bezeichnung "Moos" kann als Hinweis angesehen werden, dass es sich um ein eher nasses Gebiet handelt.