Ab 2012 entspricht die Darstellung dem Bachkataster. Die kantonale Fachstelle führt aus, dass gemäss den beiden historischen Karten (Siegfriedkarte und Michaeliskarte) ein durchgehender (offener, oberirdischer) Bachlauf mit Abfluss in ein übergeordnetes Gewässer nicht erkennbar sei. Sie schliesst daraus, dass der S-bach nach dem Waldaustritt relativ rasch versickere und dass es sich demzufolge bei der Eindolung südlich der Parzelle 24 (in der Wegparzelle 26) um eine Sauberwasserleitung handle. Die den Gewässerraum betreffenden Bestimmungen seien daher nicht anwendbar.