Gemäss diesen Karten reicht der S-bach bis südlich der Parzelle 29, hingegen nicht bis zur unmittelbar angrenzenden Bauparzelle 24. In der "Fachkarte Gewässerraum" ist daher die Parzelle 24 mit keinem Gewässerraum belastet. In gleicher Weise stellt der gültige Bauzonenplan von 2012 den Bachlauf dar. Ein Uferschutzstreifen ist einzig zu Lasten der Parzelle 29 ausgeschieden, wo der oberirdische Bach offenbar endet. Zwar kann fraglich sein, ob der Zonenplan die Gewässerläufe genügend verlässlich wiedergibt, da die "Gewässer offen / eingedolt" nicht verbindlich, aber immerhin als Orientierungsinhalt aufgeführt sind. Aus den historischen Karten ergibt sich das folgende Bild: