Der Kanton hat sämtliche öffentlichen Fluss- und Bachläufe, auch die eingedolten, im Bachkataster erfasst (veröffentlicht auf www.ag.ch/geoportal > Online Karten). Das Bachkataster ist Grundlage gewesen für die "Fachkarte Gewässerraum", die den Gemeinden behördenverbindliche Vorgaben für die Umsetzung der Gewässerräume in der Nutzungsplanung macht und die der Regierungsrat 2016 beschlossen hatte (§ 127 Abs. 3 BauG; Beschluss des Regierungsrats [RRB] 2016-000289 vom 16. März 2016). Gemäss diesen Karten reicht der S-bach bis südlich der Parzelle 29, hingegen nicht bis zur unmittelbar angrenzenden Bauparzelle 24.