währleistet wäre, wenn diese Strassenzüge mit Tischen, Bänken oder gar Zelten verstellt wären. Die Beschwerdeführenden verkennen überdies, dass der Festperimeter während des Eidgenössischen Jodlerfestes vor zwei Jahren anders festgelegt wurde als nun beim Eidgenössischen Schwing- und Älplerfest, welches bewusst auf dem Schachenareal durchgeführt wird. Anders als damals wird nun die Altstadt nicht in den Festbetrieb einbezogen, was auch Auswirkungen auf den Betrieb der Restaurants in der Altstadt zeitigen muss. Die beiden Grossanlässe sind somit hinsichtlich der geografischen Ausdehnung nicht miteinander vergleichbar. Stichwörter: Gesteigerter Gemeingebrauch