2. Streitpunkt ist die Berechtigung zum Aufstellen von zusätzlichen Tischen auf der Strassenfläche während des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfestes: Die Beschwerdeführenden stützen sich auf eine entsprechende Bewilligung während des Eidgenössischen Jodlerfestes vor zwei Jahren und leiten daraus den Anspruch ab, diese auch beim kommenden Schwinger- und Älplerfest zu bekommen. (…) Der Stadtrat ist demgegenüber der Auffassung, dass der Perimeter des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfestes 2007 auf das Schachengelände beschränkt werden sollte. Im Gegensatz zum Jodlerfest 2005 sei eine Ausdehnung des Festbetriebes auf die Altstadt vom Organisationskomitee nie beabsichtigt gewesen.