Auch ihre Ausdehnung selbst, die sich über fast das ganze Flachdach des Mehrfamilienhauses erstreckt, spricht nicht dagegen. Die Solaranlage dient der Energieversorgung der darunter liegenden Baute (5 Wohneinheiten). Es ist gemäss den Beschwerdeführenden noch Gegenstand von Abklärungen, ob überschüssige Energie ins öffentliche Netz eingespeist wird oder in hausinternen Batterien bis zum eigenen Verbrauch zwischengespeichert wird, was derzeit weder ökonomisch noch ökologisch wäre und daher kein taugliches Argument ist (diskutiert wird in der Fachwelt eher das Laden der Batterien von Fahrzeugen mit Elektromotor).