Von der Seite her ist keine massgebende Beobachtungsrichtung. Aber auch hier würde keine erhebliche Beeinträchtigung vorliegen, denn vom jeweils höchsten Punkt aus senken sich die Paneelen (wie bei einem von der Seite betrachteten Sheddach); sie sind seitlich nicht bis zum Vordach angeordnet und gehen auch im Osten und Westen nicht bis zum Dachrand. Unter diesen Umständen kann die Solaranlage als technisch bedingte Dachaufbaute gelten, auch wenn sie fast vollflächig ist.