Die Beschwerdeführenden geben eine "Totalhöhe" mit 40 cm an. Die Aufständerung um 10° für sich allein würde bei einer Paneel-Höhe von 1 m rund 16 cm entsprechen (Sinus[10°]x1,0 m). Ferner ist zu beachten, dass das Attikageschoss talseitig (Süden) zurückversetzt ist. Aus diesen Gründen wird die Sicht hangwärts durch die Anlage gar nicht beeinträchtigt. Sollte im Norden in Zukunft eingezont werden oder ein Weg entlang dem Hang führen, so wäre von Norden die Sicht ins Tal praktisch kaum eingeschränkt. Von der Seite her ist keine massgebende Beobachtungsrichtung.