Die Baute steht an einem nach Süden stark geneigten Hang. Gemäss den Plänen weist das Attikageschoss im Süden und im Norden ein Vordach von 60 cm auf. Die Paneelen (Solarpanels oder Solarmodule) der geplanten Solaranlage reichen nicht bis zum Vordach. Sie stehen in einem Winkel von lediglich 10° aufgeständert. Die Paneelen ragen laut den Beschwerdeführenden nur 40 cm auf, wobei nicht eindeutig ist, ob sich dieses Mass auf die Höhenkote 461 m.ü.M. (die Dachkonstruktion dürfte bis dort reichen) oder auf das fertige Dach bezieht (vgl. auch Art. 32a Abs. 1 lit. a der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 [RPV; SR 700.1]). Die Beschwerdeführenden geben eine "Totalhöhe" mit 40 cm an.