"Bei den höchsten Punkten der Dachkonstruktion handelt es sich bei Giebeldächern um die Firsthöhe, bei Flachdächern um die Dachfläche, beziehungsweise um den Dachflächenbereich über dem tiefstgelegenen Teil des massgebenden Terrains. Technisch bedingte Dachaufbauten wie Kamine, Lüftungsanlagen usw. können den höchsten Punkt der Dachkonstruktion überragen, dürfen aber in ihren Abmessungen das zulässige Mass nicht überschreiten. Als Dachaufbauten gelten ebenfalls Sonnenkollektoranlagen. Sie dienen der Versorgung einer Baute mit Solarstrom und führen zu keiner Vergrösserung der Nutzfläche (des nutzbaren Raums)."