"Da am höchsten Punkt der 'Dachkonstruktion' gemessen wird, fallen technisch bedingte Dachaufbauten wie Kamine, Lüftungsanlagen, Sonnenkollektoren ausser Betracht. Sie dürfen aber das technisch notwendige Mass nicht überschreiten, damit die Höhenvorschriften nicht umgangen werden können. Es ist mit dem Konkordat vereinbar, wenn das kantonale Recht maximale Abmessungen für solche technisch bedingten Dachaufbauten vorsieht." Die aktuellen Erläuterungen zum Bau- und Nutzungsrecht des Kantons Aargau vom Juni 2012 / Januar 2014, Version 3.1, herausgegeben vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BNR), fast diese Erläuterungen vereinfacht wie folgt zusammen (Rz 202, 203 und 206):