Geltungsbereich (zeitlicher) im Baurecht Begriff der Suspensivbedingung (E. 1a). Gültigkeitsdauer einer mit einer Suspensivbedingung ausgestatteten Baubewilligung. Diese wird nicht erst mit dem Eintritt der Bedingung rechtswirksam, sondern mit der formellen Rechtskraft des Entscheides. Sachverhalt kein