Gebäudeabstand und geschlossene Bauweise – Der Gebäudeabstand darf null sein, wenn das kommunale Recht den Gebäudeabstand zwar für zwingend, gleichzeitig aber die geschlossene Bauweise für zulässig erklärt. Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (EBVU) vom 15. September 2017 (BVURA.17.95) Aus den Erwägungen 1. Bauvorhaben Die Bauparzelle Nr. 879 liegt in der Wohnzone W2. Das Projekt sieht den Bau von zwei zweigeschossigen Einfamilienhäusern mit seitlich an den jeweiligen Hauptbau angebauten Doppelgaragen (von je 3 m Breite) vor. … Die einander gegenüber liegenden Doppelgaragen sind auf ihrer gesamten Länge zusammengebaut. …