Nachdem § 31 Abs. 4 Satz 2 VRPG vorliegend allerdings bereits aus anderen Gründen als mögliche Rechtsgrundlage für die strittige Kostenauflage ausscheidet (vgl. Erw. 4.5.1 – 4.5.5 hiervor), kann die Grundsatzfrage, ob Rechtsgutachten ebenfalls unter diese Bestimmung subsumiert werden können, letztlich offen gelassen werden. Stichwörter: Gebühr, Immissionsklage, Rechtsgutachten 6 von 6