Im Übrigen ist auch in grundlegender Weise fraglich, ob an der erwähnten Rechtsprechung, wonach Rechtsgutachten unter den Begriff der Expertisen gemäss § 31 Abs. 4 Satz 2 VRPG subsumiert werden können, festzuhalten ist. Bei erneuter Betrachtung dieser Frage ergeben sich diesbezüglich Zweifel, worauf im Folgenden einzugehen ist.