Die wesentlichste vom Gemeinderat zu beurteilende Rechtsfrage, die den Ausführungen des Gemeinderats zufolge auch Anlass für die strittige juristische Beratung gab, war, ob der Widerruf einer rechtskräftigen Baubewilligung zulässig ist. Zwar handelt es sich hierbei nicht um eine geradezu alltägliche Frage, diese liegt aber durchaus im Rahmen der Fragen, die sich einer Gemeindebehörde mitunter stellen können. Keineswegs ist die Frage des Widerrufs einer rechtskräftigen Baubewilligung derart aussergewöhnlich, dass deren Beurteilung nicht mehr von der Bauverwaltung bzw. der Gemeindeverwaltung erwartet werden könnte.