Vorliegend waren indes keine derartigen besonders komplexen Rechtsfragen zu beantworten, die ausserhalb der gewöhnlichen Verwaltungstätigkeit gelegen hätten. Zwar ist dem Gemeinderat nicht abzusprechen, dass die Behandlung der Eingabe der anwaltlich vertretenen Beschwerdeführenden im vorinstanzlichen Verfahren durchaus anspruchsvoll war. Die wesentlichste vom Gemeinderat zu beurteilende Rechtsfrage, die den Ausführungen des Gemeinderats zufolge auch Anlass für die strittige juristische Beratung gab, war, ob der Widerruf einer rechtskräftigen Baubewilligung zulässig ist.