4.5.2 Ein Gutachten ist ein schriftlicher oder – wohl eher ausnahmsweise – mündlicher Bericht einer auf einem bestimmten Gebiet sachkundigen Person zu bestimmten Aspekten des zu beurteilenden Sachverhalts (insbesondere zu Urkunden oder Augenscheinobjekten, aber auch zu Erfahrungssätzen aus dem Fachgebiet der sachverständigen Person und/oder deren Bedeutung für festzustellende oder bereits feststehende Tatsachen) oder schliesslich zum Inhalt fremden Rechts, zu deren Feststellung und/oder Würdigung das Gericht mangels Fachwissens selber nicht in der Lage wäre (vgl. zum Ganzen: THOMAS SUTTER-SOMM / FRANZ HASENBHÖLER /