– Es ist fraglich, ob die Kosten für Rechtsgutachten unter den Begriff der Expertisen gemäss § 31 Abs. 4 Satz 2 VRPG subsumiert werden können. Denn die Expertisen des Verwaltungsrechtspflegegesetzes sind Mittel der Beweiserhebung, Rechtsgutachten haben aber aufgrund des Grundsatzes der Rechtsanwendung von Amtes wegen grundsätzlich keinen Beweiswert. Frage letztlich offen gelassen. Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (EBVU) vom 22. Mai 2014 (BVU- RA.13.787) Aus den Erwägungen 2. Streitgegenstand