Bei der fraglichen Mauer handelt es sich um eine 75 cm hohe Stützmauer. Sie soll unmittelbar an der Grenze zur Parzelle 2205 stehen. Die Parzelle 2205 ist eine Wegparzelle, die als Sackgasse endet. Sie steht in privatem Eigentum der jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke 2908, 2909, 2910, 2747 und 2748. Anmerkungen oder Dienstbarkeiten zu Lasten der Wegparzelle sind keine registriert. Namentlich besteht kein Durchgangsrecht oder Wegrecht zugunsten der Öffentlichkeit (Gemeingebrauch der Strasse).