Das Baugrundstück liegt in der Zone W2. … 3. Ausnützungsziffer In der W2 beträgt die Ausnützungsziffer 0,6 (§ 8 Abs. 1 BNO). Die Ausnützungsziffer ist definiert als das Verhältnis der Summe der anrechenbaren Geschossflächen zur anrechenbaren Grundstücksfläche (§ 32 Abs. 1 BauV). Strittig ist, ob das Dachgeschoss des bestehenden Wohnbaus, das nun ausgebaut werden soll, ebenfalls zu den anrechenbaren Geschossflächen zu zählen oder ob es gemäss der Regelung von § 50 Abs. 2 BauG von einer solchen Anrechnung befreit ist.