Ein Hangrutsch aus dem Jahre 1982, der das Lagergebäude schwer beschädigte, weist auf kritische Baugrundverhältnisse hin. Dies wird auch durch folgende Ausführungen erhärtet: "Zu beachten sind auch die besonders schwierigen Baugrundverhältnisse, die durch den Abbau des Tuffgesteins (Kalkablagerungen der Mühlebachquelle) an der Grenze Reusstallehm- Niederterassenschotter, entstanden sind" (Stellungnahme der Abteilung Umweltschutz, Sektion Grundwasser/Boden vom 22. Januar 1993 zur Frage der Ausscheidung einer Bauzone auf der Parzelle Nr. 976). Die Eignung des Baugrundes zur weitergehenden Bebauung erscheint demnach zumindest zweifelhaft. (...)