Der nicht bewaldete (und damit zur Überbauung in Frage kommende) Teil der Parzelle wird westlich durch das stark abfallende Reussufer und östlich durch eine ebenfalls stark geneigte Geländestufe begrenzt. Ein Hangrutsch aus dem Jahre 1982, der das Lagergebäude schwer beschädigte, weist auf kritische Baugrundverhältnisse hin.