Ob eine einvernehmliche Lösung aller Beteiligten mit den Eigentümern des Föhrenwegs im Rahmen eines neuen Vorentscheid- oder Baugesuchs, das mit einer Absicherung der allenfalls nötigen Verkehrsflächen für den Langsamverkehr ergänzt wird, möglich ist, braucht schon angesichts der gescheiterten Einigungsbemühungen nicht näher geprüft werden. Zumindest wären die Auswirkungen von weiteren Überbauungen an der Buechstrasse (Parzelle 572) zu prüfen. Angesichts der notwendigen Anpassungen und ihrer Auswirkungen erscheint ein neues Gesuch unumgänglich.