Im Rahmen der planerischen Grundlagenbeschaffung wird auch detaillierter aufzuzeigen sein, was eine Erschliessung über den Föhrenweg bezüglich Ausnützung konkret bedeuten würde. Es leuchtet zwar angesichts der Topografie ein, dass eine Tiefgarageneinfahrt (und auch eine oberirdische Parkierungsanlage) eine geringere Ausnützung zulässt. Auch die verdichtete Bauweise ist ein bis bis Planungsziel und ein Planungsgrundsatz (vgl. Art. 1 Abs. 2 lit. a und Art. 3 Abs. 3 lit.