An der Augenscheinsverhandlung zeigte sich, dass ein eingezeichneter Parkplatz der weiteren Beschwerdeführenden, dessen rechtlicher Status noch zu klären wäre, die Sicht behindern könnte, ebenso allenfalls eine Einfriedung auf der anderen Strassenseite auf Parzelle 3527. Die schräge Parkierung auf Parzelle 3724 vor der Trafostation wäre aus Gründen der Verkehrssicherheit anzupassen (beispielsweise senkrecht zum Fichtenweg).