5 von 7 zu Ende. Mit dem neuen Baugesetz entscheidet der Gemeinderat nach sachlichen und rechtlichen Kriterien über Erschliessungspläne, nicht mehr die Gemeindeversammlung wie früher, was die Entscheide entpolitisiert. Heute besteht die Möglichkeit, den Entscheid anzufechten, wenn das Ermessen nicht korrekt ausgeübt worden ist. Auch kann die Bauherrschaft einen eigenen Entwurf dem Gemeinderat zum Beschluss einreichen und einen abschlägigen Entscheid anfechten.