Die vom Gemeinderat sorgfältig und aufwändig aufgearbeitete Vorgeschichte zur Erschliessung der drei Parzellen wäre – soweit möglich – mit einer Antwort zu ergänzen, wieso damals der Föhrenweg bis an die (heutigen) Parzellen 1114 und 1115 geführt wurde und von dort ebenfalls ohne Grenzabstand entlang der Parzelle 1115 zu den Garagen. Sollten damals Abstände für Tiefbauten zur Anwendung gekommen sein, können solche Umstände darauf hindeuten, dass eine weitergehende Erschliessung über den Föhrenweg geplant war. Die Auswirkungen einer Tiefgaragenzufahrt vom Föhrenweg für das Ortsbild wären aufzuzeigen. Alle diese Abklärungen sind üblicherweise Teil einer rechtskonformen Planung.