Es finden sich in den Akten keine Unterlagen, dass geprüft worden wäre, ob diese Fläche nicht später auch für Parkierungsanlagen Verwendung finden könnte, da sie sowieso nicht für Hochbauten zur Verfügung steht. Die vom Gemeinderat sorgfältig und aufwändig aufgearbeitete Vorgeschichte zur Erschliessung der drei Parzellen wäre – soweit möglich – mit einer Antwort zu ergänzen, wieso damals der Föhrenweg bis an die (heutigen) Parzellen 1114 und 1115 geführt wurde und von dort ebenfalls ohne Grenzabstand entlang der Parzelle 1115 zu den Garagen.