Die drei Bauparzellen bilden die letzte unüberbaute Fläche in diesem Gebiet. Auf Parzelle 572 gibt es allerdings noch eine Freifläche, die an die Buechstrasse grenzt und über sie erschlossen werden dürfte. In Bezug auf die Motorfahrzeuge scheint der angefochtene Vorentscheid angesichts des relativ grossen Erschliessungsgebiets die weitere Erschliessung auf den ersten Blick nicht oder kaum zu tangieren. Hingegen wird der Langsamverkehr nicht geregelt. Von Bundesrechts wegen ist es ein Planungsgrundsatz, Rad- und Fusswege zu erhalten und zu schaffen (vgl. Art. 3 Abs. 3 lit. c