mit Bemerkungen). Wird für den Ausbau der Strasse fremdes Land (bzw. Gemeindeland, wenn ein Privater erschliessen will) benötigt, braucht es für einen Strassenausbau ebenfalls einen (Sonder-) Nutzungsplan, wenn eine Enteignung nötig wird (RRB 2007-1365 vom 17. Oktober 2007, S. 9). 7.2 Vorliegend legt der Vorentscheid im Ergebnis fest, dass die hinterliegenden Parzellen 1114 und 1115 sowie die Parzelle 3700 im nachfolgenden Baugesuchsverfahren strassenmässig über den Fichtenweg erschlossen werden und eine gemeinsame Tiefgarage erhalten dürfen. Im Baugesuchsverfahren darf dieses Recht von den Nachbarn und auch vom Gemeinderat nicht mehr infrage gestellt werden.