An der Augenscheinsverhandlung, an der auch ein Fachmann der Abteilung Verkehr des Departements Bau, Verkehr und Umwelt teilnahm, zeigte sich, dass angesichts der geringen Breite der Buechstrasse die Auflage betreffend Verkehrsberuhigungsmassnahmen durchaus zum Tragen kommen könnte, aber die Erschliessung nicht daran scheitern muss. Auch zeigte sich, dass der Fichtenweg genügend breit sein könnte, wenn die in den Plänen eingezeichneten Bereiche bei der Parzelle 3724 der Einwohnergemeinde auch dem Fichtenweg zugeschlagen werden; denn an den schmalsten Stellen ist ein Teil des angrenzenden Privatlands der Öffentlichkeit gewidmet.