Am 11. Januar 2016 beschloss der Gemeinderat in einem Vorentscheid (§ 62 BauG), dass die verkehrliche Erschliessung einer geplanten Überbauung mit 10 Wohneinheiten (6 Einfamilienhäusern und 2 Doppel-Einfamilienhäusern) auf den Parzellen 3700, 1114 und 1115 über den Fichtenweg 2 erfolgen dürfe. Die Bauparzellen umfassten eine Fläche von gesamthaft 3800 m . Gegen diesen Entscheid erhoben mehrere Anstösser Beschwerden. Sie verlangten die Aufhebung des Entscheids und dass die Erschliessung der drei Parzellen im Rahmen eines Sondernutzungsplans zu erfolgen habe.