Diese Befragung ergab, dass am nordwestlichen Ende der Parzelle Nr. 586 bis in die zwanziger Jahre quer zur Mühle ein Scheunenanbau bestanden hatte, der bis an die nordöstliche Grundstücksgrenze reichte. Der damals nicht befestigte Mühleweg führte vor der Mühle vorbei an die Surb und folgte dieser. Der Mühleweg sei schon immer ein öffentlicher Durchgang gewesen, der für Fuhrwerke, Personen- und Lastwagen durchgehend befahrbar gewesen sei.