Die Beschwerdegegnerin verlegt sich denn auch zur Hauptsache auf den Hinweis, dass die Widmung für den öffentlichen Verkehr "mit Sicherheit" schon vor dem Erlass des Rechtsverbots vom 26. Dezember 1972 durch einen vorgänger des damaligen Grundeigentümers erfolgt sei (Vernehmlassung vom 25. Oktober 1994, S. 15. Anlässlich der Verhandlung vor Verwaltungsgericht wurden zu diesem Punkt Pia Rohner, geboren 1915, und Siegfried Angst, geboren 1918, als Zeugen einvernommen. Diese Befragung ergab, dass am nordwestlichen Ende der Parzelle Nr. 586 bis in die zwanziger Jahre quer zur Mühle ein Scheunenanbau bestanden hatte, der bis an die nordöstliche Grundstücksgrenze reichte.